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László Várady legt mit diesem schmalen Band ein engagiertes Plädoyer sowohl für seine 'Progressofunktionelle Geschichtsinterpretation' als auch für die Beibehaltung des Jahres 476 als Epochengrenze vor. Verf. betont die grundsätzlich gleiche staatsrechtliche Stellung Odoakers und Theoderichs d. Gr. ebenso wie die parallelen inneren Strukturen der beiden italischen Reiche. Davon ausgehend nimmt er eine 'aus stehendem Heer und Militärbauern bestehende Volksbasis' (S. 14) an, eine 'sich auf ganz Italien erstreckende Landteilung' (S. 16), Steuerpflichtigkeit der nichtrömischen Agrarproduzenten für ihre Landanteile und insgesamt eine Zunahme der Agrarproduzenten. Er betrachtet die 'erste Erscheinung eines frühfeudalen barbarischen Eigenstaates im Zentralgebiet des aufgelösten Kaisertums' als Revolutionäres Abschlußmoment der Epoche Altertum.